RWK-Ordnung als PDF-Datei

Schützengau Weißenburg


RUNDENWETTKAMPFORDNUNG


Fassung vom 1.10.1993, 27.09.94, 06.01.98, 6.01.02, 15.07.2005,23.06.2009 und 19.07.2011

1.0 Durchführung:
Maßgebend für die Abwicklung der Rundenwettkämpfe ist die Sportordnung des DSB (neueste Fassung) und die Rundenwettkampfordnung des BSSB. Letztere gilt uneingeschränkt für die höchsten Klassen, die zum Aufstieg in Bezirksligen führen (LG und LP Gauoberliga). Für alle anderen gelten vorrangig die hier festgeschriebenen Regeln.
Startberechtigt sind nur Mitglieder, die über die Vereine für die sie starten, dem BSSB gemeldet sind. Die Rundenwettkämpfe werden als Mannschaftskämpfe auf gegenseitigen Besuch ausgetragen (Vor- und Rückrunde). Eine Einzelwertung bleibt dem Gau überlassen. Die Durchführung und Leitung des gesamten Rundenwettkampfverkehrs untersteht dem Gausportleiter oder den dazu Beauftragten.
1.1 Wettbewerbe:
Bei Luftgewehr und Luftpistole werden jeweils 40 Schuss geschossen. Schießzeit: 75 Minuten einschl. beliebig vieler Probeschüsse vor dem ersten Wettkampfschuss.
Optische Zielhilfsmittel dürfen ab der Altersklasse verwendet werden. (nicht Klassengebunden)
1.2 Die Jugend RWK-Gruppen schießen 20 Schuss. Schießzeit: 40 Minuten einschl. beliebig vieler Probeschüsse vor dem ersten Wettkampfschuss.
1.3 Scheiben:
Geschossen wird beim Luftgewehr auf den 10-kreisigen, laufend nummerierten Streifen UIT 30,5 mm Spiegel. In allen Gruppen je 1 Schuss pro Spiegel.
Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens vier Anlagen zur Verfügung stehen.
1.4 Geschossen wird bei der Luftpistole auf die 10-kreisige, laufend nummerierte Scheibe 59,5 mm Spiegel. Jede Scheibe ist mit 5 Schuss zu beschießen.
Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens vier Anlagen zur Verfügung stehen.
1.5 Laufend nummeriert bedeutet nicht handschriftlich nummeriert.
2.0 Einteilung:
Es sind je nach Beteiligung Gruppen und Klassen zu bilden, die leistungsmäßig eingeteilt sind in: Gauoberliga, A-Klasse, B-Klasse, C-Klasse, D-Klasse usw. Diese Klassen werden wiederum in Gruppen aufgeteilt (A1 und A2; B1 und B2; C1 bis C3; D1 bis D3 usw.)
Die D-Klasse und die darunter liegenden Klassen werden in mind. 2 und max. 3 Gruppen unterteilt.
Siehe nachfolgendes Schema:
Gauoberliga
¦
A1 «---------» A2
¦
B1 «---------» B2
¦
C1 «--- C2 «-----» C3
¦
D1 «--- D2 «-----» D3
¦
E1 «--- E2 «-----» E3


In der Disziplin Luftpistole und LG Altersklasse entspricht die Gruppe 1 der A-Klasse, die Gruppe 2 der B-Klasse usw.
Die Mannschaften innerhalb einer Gruppe sind gleichgestellt.
Eine Gruppe soll nach Möglichkeit aus 6 Mannschaften bestehen
2.1 Einteilung Vereinsmannschaften:
Die Vereinsmannschaft, die in der höchsten Klasse am Rundenwettkampf teilnimmt ist immer die 1. Mannschaft.
Die Zweitplatzierte Mannschaft die 2. Mannschaft u.s.w.
Bei Klassengleichheit, ist die Einteilung der Mannschaften gleich, denn die verschiedenen Gruppen in einer Klasse sind gleichgestellt. Wenn am Ende des Rundenwettkampfes noch nicht eindeutig feststeht über Auf oder Abstieg, wird der Rundenwettkampfleiter nach Eingang der Mannschaftsmeldungen für die neue Runde, Die betreffenden Vereine benachrichtigen.
2.2 Mannschaften:
Eine Mannschaft kann sich aus 4 Schützen aller Wettkampfklassen zusammensetzen. Schützen, die in klassengebundenen Gruppen starten,(Altersklasse und Jugend/Schüler), können im Laufe eines Sportjahres nicht mehr in einer offenen Klasse starten. Dies gilt sinngemäß auch für Schützen, die das Wettkampfjahr in der offenen Klasse begonnen haben. Ausnahme: Damenklasse.
Versehrte können bei den Mannschaften eingesetzt werden (Eintrag im Beiblatt zum Schützenausweis).
2.3 Eine Mannschaft besteht aus 4 Schützen, die namentlich vor Beginn des Wettkampfes in die Ergebnisliste eingetragen werden müssen. Die Nummer des Schützenausweises ist ebenfalls einzutragen.Bei jedem Wettkampf können bei jeder Mannschaft Ersatzschützen teilnehmen, sofern es die Standkapazität zulässt. Bei den Jugend- Alters- und Damenmannschaften besteht eine Mannschaft aus 3 Teilnehmern.
2.4 Jeder Rundenwettkampfteilnehmer muß im Besitz eines gültigen Schützenausweises oder einer vom Gau Weißenburg ausgestellten Ersatzbescheinigung sein. Er kann nur für den Verein starten, der auf dem Schützenausweis eingetragen ist. Jeder Schütze muß vor Beginn des Wettkampfes diesen Nachweis vorlegen. Die Ersatzbescheinigung ist befristet gültig bis zum Empfang des neuen Schützenausweises, spätestens jedoch bis zum Ende der Vor- bzw. Rückrunde des bei der Ausstellung laufenden Jahres. Die Ersatzbescheinigung ist nur gültig im Original in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und muß bei Empfang des neuen Schützenausweises an den Gau zurückgegeben werden.
2.5 Als Mannschaftsmeldung für den RWK gilt die erste Ergebnismeldung. Sollten beim ersten Wettkampf Ersatzschützen eingesetzt sein, so sind diese auf der Ergebnismeldung mit (E) zu kennzeichnen. Die ausgefallenen Schützen, die eigentlich die Mannschaft bilden würden, sind ebenfalls aufzuführen. Diese dürfen nicht in einer niedrigeren Klasse starten. Schützen, die für eine zweite oder dritte Mannschaft gemeldet waren, können sofort in einer höheren Mannschaft starten.Schützen, die mit der 1. Wettkampfmeldung zu Stammschützen werden, dürfen zuvor in den niedrigeren Ligen in der laufenden Saison nicht starten bzw. gestartet sein. Schützen, die in einer oder mehreren höheren Klassen(Mannschaften) öfter als zweimal geschossen haben, können in der laufenden Runde nicht mehr in einer niedrigeren Klasse schießen. Sie haben sich mit dem dritten Einsatz in der Klasse, in der sie beim dritten Einsatz eingesetzt waren, festgeschossen. Dies gilt auch für Aufstiegs- und Relegationswettkämpfe.
2.6 Ergebnisse von Schützen, die nicht startberechtigt waren, werden weder für die Mannschaft noch als Einzelschütze gewertet.
2.7 Schießen mehrere Mannschaften des gleichen Vereins in einer Gruppe, so können die Mannschafts- und die Ersatzschützen nicht untereinander ausgetauscht werden. In einer Gruppe können von einem Verein nur zwei Mannschaften starten. Schießen mehrere Mannschaften eines Vereins in der selben Klasse, so können diese Schützen ebenfalls nicht untereinander ausgetauscht werden.
2.8 Termine:
Die teilnehmenden Mannschaften haben nach der vom Gau erstellten Terminliste zu starten. Die generellen Schießtage sind:
Luftgewehr Samstag 20.00 Uhr; Jugend Freitag 19.00 Uhr Damen Montag 20.00 Uhr; Luftpistole Freitag 20.00 Uhr
Der in der Terminliste angesetzte Termin ist der Schlußtermin; ein Vorverlegen ist gestattet und kann nur mit Einverständnis des Mannschaftsführers der gegnerischen Mannschaft erfolgen gem. Aufstellung der Mannschaftsführermeldungen. Der Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft muß vorher (1 Woche schriftlich oder 36 Stunden telefonisch) mit neuer Terminangabe verständigt werden. Urlaub, Schichtarbeit oder Krankheit sind keine Verlegungsgründe.
Ein Nachschießen ist nicht gestattet.
Wird ein Schütze zu einer Veranstaltung des Gaues, des Bezirkes oder des Landesverbandes einberufen, so darf dieser Durchgang vorgeschossen werden (beide Mannschaften). In Ausnahmefällen können nach Genehmigung jedoch auch Einzelschützen vorschießen.
Es ist nicht gestattet, daß sich nur Schützen einer Mannschaft im Stand befinden. Es darf nur am Schießstand der gegnerischen Mannschaft vorgeschossen werden.
2.9 Startversäumnis:
Tritt eine Mannschaft zur festgesetzten oder vereinbarten Zeit nicht an (Überschreitung der Startzeit höchstens eine Stunde). Für die wartende Mannschaft ist ein Wettkampf nicht erforderlich, die nichtschuldige Mannschaft erhält die Punkte und als Ringgutschrift den gerundeten Durchschnitt der bisher erreichten Ringe. Ist für die Mannschaft noch keine Ringsumme vorhanden (1.Kampf), so wird das Ringergebnis des nächstfolgenden Wettkampfes verwandt.
Für die nicht angetretene Mannschaft erfolgt ein zusätzlicher Punktabzug von 2 Pluspunkten.
3.0 Auswertung:
Der gastgebende Verein stellt die Scheiben (elektronische Scheiben sind zugelassen) und Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. die Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein 4 Wochen aufbewahrt. Diese Scheiben können zur Kontrolle vom Gausportleiter oder der dazu beauftragten Person angefordert werden. Die Auswertung der Scheiben erfolgt erst nach Beendigung des Wettkampfes von den beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins. Eine Ring und Teilermessmaschine (SAM oder DISAG o.ä.) kann verwendet werden.Wird eine Ringlesemaschine verwendet, so gilt der dort ermittelte Schusswert. Die Entscheidungen der Mannschaftsführer sind gültig. Eine Nachkontrolle und event. Berichtigung durch den Gausport- oder Rundenwettkampfleiter sind möglich. Alle RWK-Ergebnisse müssen bis spätestens am dem Wettkampfwochenende folgenden Mittwoch um 12 Uhr dem zuständigen RWK-Leiter vorliegen. Sie können per e-mail, Brief (Postlaufzeit beachten) oder persönlich abgegeben werden.
Die Ergebnisse und die aktuellen Tabellen sollen noch in der selben Woche in der Tagespresse veröffentlicht werden.
3.1 Die Zusendung der Ergebnisse erfolgt stets durch den gastgebenden Verein.
Bei Versäumnis erfolgt ein Abzug von 1 Punkt und es werden 20.- EUR eingezogen. Der Erhalt beim RWK-Leiter ist maßgebend.
4.0 Wertung und Aufstieg:
Die Wertung erfolgt nach dem Punktesystem 2 - 1 - 0. Bei Punktgleichheit am Ende des RWK entscheidet die Gesamtringzahl.
4.1 Der Jahresrundenwettkampfsieger einer jeden Gruppe steigt in die nächst höhere Klasse auf. In jeder Gruppe steigt jeweils der Gruppenletzte bzw. die Gruppenletzten in die nächst niedere Klasse ab. Dies hängt davon ab, wie viele Gruppen in der Nachfolgeklasse vorhanden sind.
Wenn zusätzliche Mannschaften absteigen müssen, werde diese durch den Ringdurchschnitt ermittelt. (innerhalb der vorletzten bzw. der drittletzten der Gruppen einer Klasse)
4.2 Müssen aus einer Klasse 2 Mannschaften absteigen (wenn in der Nachfolgeklasse mehr Gruppen vorhanden sind )und
wird nun ein Platz in der Klasse frei (z.B. Auflösung einer Mannschaft), wird der vorletzte mit den nachfolgenden Gruppenzweiten verglichen und die Mannschaft mit dem besten Ringdurchschnitt erhält den freien Platz.
4.3 Bei Auflösung einer Mannschaft während der Runde, werden alle Ergebnisse gelöscht und die Mannschaft wird aus der Klasse gestrichen.
4.4 Ein Auf- oder Abstiegskampf findet nicht statt.
4.6 Tritt eine Mannschaft zu einem der festgesetzten Wettkämpfe nicht an, so wird sie beim ersten Mal durch den nach Punkt 1 dafür zuständigen schriftlich verwarnt. Tritt diese ein zweites Mal nicht an, wird die Mannschaft aus den laufenden Wettkämpfen herausgenommen. Die Mannschaft steigt ab.
4.7 Will eine Mannschaft, bedingt durch Abwanderung von Schützen und dergl. aus ihrer Gruppe freiwillig ausscheiden und in eine niedrigere Klasse zurückversetzt werden, so entscheidet der Gausportleiter, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Dies ist dem GSpL zum vom Gau festgelegten Meldeschluß spätestens mitzuteilen. Zu diesem Termin sind ebenso die Mannschaftsmeldungen für eine Neueinteilung der Rundenwettkämpfe für das neue Sportjahr abzugeben.
5.0 Kampfgericht:
Zur Entscheidung über Einsprüche wird ein Kampfgericht bestellt. Es besteht aus dem 1. Gauschützenmeister oder einem seiner Stellvertreter,dem 1. Gausportleiter oder einem seiner Stellvertreter, dem RWK-Leiter und zwei jeweils zu bestimmenden Schützenmeistern. Gegen die von den Mannschaftsführern abgezeichneten Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben werden.
5.1 Die Einspruchsfrist endet 1 Woche nach dem jeweiligen Wettkampf. Einsprüche, einschl. der Protestgebühr, erfolgen schriftlich an den zuständigen RWK-Leiter. Dieser beantragt beim GSpL die Einberufung des Kampfgerichtes.
5.2 Die Protestgebühr beträgt auf Gauebene EUR 50,- auf Bezirks- ebene EUR 100,- auf Landesebene EUR 150,-.
5.3 Gegen die Entscheidung des Kampfgerichts der Gaue und der Bezirke kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt werden.
5.4 Über eine Berufung gegen die Entscheidung eines Gaukampfgerichts entscheidet ein vom Bezirkssportleiter ernanntes Berufungsgericht endgültig. Über eine Berufung gegen die Entscheidung eines Bezirkskampfgerichts entscheidet ein von der Landessportleitung ernanntes Berufungsgericht endgültig.
5.5 Bei sportlich unfairem Verhalten einzelner Mannschaften oder beim bewußten Abblocken der Rundenwettkämpfe steht es dem GSpL zu, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Diese können bis zum Ausschluß der betroffenen Mannschaft gehen.
6.0 Alle an den Gaurundenwettkämpfen teilnehmenden Schützen und Mannschaften erkennen diese Rundenwettkampfordnung an und unterwerfen sich der Entscheidung des Kampfgerichts bzw. des Berufungsgerichtes.
7.0 Mit Erscheinen dieser Rundenwettkampfordnung sind alle vorherigen Ausgaben ungültig.
Weißenburg, den 19.07.2011             
gez. K.H. Kögler
1.GSpL